BSW Ratsgruppe Herne – Geschäftsstelle - Hermann-Löns-Str.65 – 44623 Herne Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda Rathaus Herne Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne Gruppe im Rat der Stadt Herne Bürgerbüro Hermann-Löns-Str. 65 44623 Herne 0 23 23 / 9 17 75 18 bswratsgruppeherne@gmail.com Geschäftsführung Willi Karasch Mobil 0176 76 78 57 38 karasch.willi55@gmail.com Sprecher der Ratsgruppe Norbert Arndt Mobil 0171 5 23 40 68 norbert.arndt@magenta.de Herne, 30.06.2026 Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Herne am 14.07.2026 hier: Public Viewing in und außerhalb Vereinsheimen ermöglichen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda, namens der BSW-Ratsgruppe bitten wir nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.07.2026 zu setzen und dort zur Abstimmung zu stellen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Stadtsportbund Herne, den betroffenen Sportvereinen und ggf. mit dem Stadtverband der Gartenfreunde Herne – Wanne kurzfristig ein unbürokratisches Verfahren zur Erteilung erforderlicher Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen für Public-Viewing-Veranstaltungen in Vereinsheimen und deren Außenbereichen zu entwickeln. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge der Sport- oder Kleingartenvereine auf Public Viewing etwa im Rahmen von Fußball-Weltmeisterschaften oder ähnlichen Großereignissen im Einzelfall wohlwollend zu prüfen und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. 3. Sofern aus Gründen des Brandschutzes, der Sicherheit oder des Immissionsschutzes Auflagen erforderlich sind, sind diese vereinsbezogen festzulegen. Hierzu können insbesondere gehören: ▪ Begrenzung der zulässigen Besucherzahl, ▪ Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen, ▪ Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorgaben, ▪ Begrenzung der Lautstärke sowie Schließen von Fenstern und Türen in den Abendstunden, ▪ ggf. weitere angemessene Nebenbestimmungen im Einzelfall. Begründung: Die Sport- und Kleingartenvereine in Herne leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt. Internationale Sportgroßereignisse wie z.B. eine Fußball-Weltmeisterschaft bieten eine besondere Gelegenheit, Menschen unterschiedlicher Herkunft und Generationen zusammenzubringen. BSW-Gruppe im Rat der Stadt Herne – Herner Sparkasse – BIC WELADED1HRN – IBAN DE35 4325 0030 0001 0604 90
BSW Gruppe im Rat der Stadt Herne Ein pauschales Verbot von Public-Viewing-Veranstaltungen in sämtlichen Vereinsheimen wird diesem Anspruch nicht gerecht. Ein genereller Ausschluss ohne Prüfung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Soweit Brandschutz- oder Sicherheitsanforderungen bestehen, können diese regelmäßig durch geeignete Auflagen erfüllt werden. Auch im Bereich des Immissionsschutzes eröffnet das geltende Landesrecht die Möglichkeit, zeitlich befristete Ausnahmen etwa für Sport-großveranstaltungen zuzulassen. Die Stadt Herne sollte gegenüber ihren Sport- und Kleingartenvereinen nicht als Verbotsbehörde auftreten, sondern als verlässlicher Partner, der praktikable Lösungen ermöglicht. Einzelfallprüfungen und angemessene Auflagen gewährleisten sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das berechtigte Interesse der Vereine, ihren Mitgliedern und Gästen ein gemeinsames Erlebnis zu ermöglichen. Ein pauschales Verbot ist hierfür weder erforderlich noch angemessen. BSW-RATSGRUPPE Norbert Arndt Stadtverordneter