KONTEXT P r e s s e d i e n s t Kreisverband Herne Nr. 39/ 28.07.2026 Parkgebühren im Gysenberg Wieder zahlen Bürger die Zeche Das BSW Herne kritisiert die geplante Einführung von Parkgebühren im Revierpark Gysenberg. Ab dem 3. August sollen erste Parkplätze, in dem 1970 eröffnetem Naherholungsgebiet, kostenpflichtig werden, bis Ende 2027 soll die Regelung auf sämtliche rund 800 Stellplätze ausgeweitet werden. „Niemand bestreitet die schwierige finanzielle Lage der Revierpark GmbH. Auch hier geht das Gemeinwohl aufgrund falscher Prioritätensetzung in der Finanzpolitik von Bund und Land den Bach runter. Die Lösung kann nicht sein, die Kosten auf Familien und Besucher abzuwälzen“, erklärt Norbert Arndt, Stadtverordneter des BSW Herne. Unabhängig vom Einkommen Mit der Eröffnung des Revierparks Gysenberg im Jahr 1970 wurde bewusst ein Ort geschaffen, an dem alle Menschen – unabhängig von ihrem Einkommen – wohnortnah Erholung, Sport und Natur erleben können. Dies wurde bei der erst 2022 durchgeführten, fünf Millionen Euro schweren Modernisierung des Revierparks nochmals bekräftigt. Der Gysenberg ist ein öffentlicher Naherholungspark und keine private Freizeiteinrichtung. Gerade Familien, Senioren und Menschen mit geringem Einkommen nutzen den Park, weil er (eintritts-)frei zugänglich ist. Kostenlose Naherholungsmöglichkeiten gewinnen an Bedeutung Die Entscheidung kommt zu einer Zeit allgemeiner Teuerungen, in der sich immer mehr Familien in Herne selbst einen einwöchigen Urlaub nicht mehr leisten können. Kostenlose Naherholungsangebote wie der Gysenberg gewinnen deshalb für viele Menschen immer stärker an Bedeutung. Gerade in einer Stadt mit hoher Armutsgefährdung und zahlreichen einkommensschwachen Haushalten sendet die Einführung von Parkgebühren das falsche Signal. Öffentliche Erholungsräume müssen für alle zugänglich bleiben und dürfen nicht, auch nicht über Parkgebühren, schrittweise verteuert werden. Nach Angaben der Revierpark GmbH stehen jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter Stadt Herne und Regionalverband Ruhr in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Kosten von rund 3 Millionen Euro gegenüber. Die erwarteten Mehreinnahmen aus den Parkgebühren werden diese Finanzierungslücke absehbar nicht schließen. Was folgt als Nächstes? Zahlreiche ungeklärte Fragen Darüber hinaus wirft die geplante Gebührenregelung zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Aus Sicht des BSW Herne besteht erheblicher Prüfungsbedarf. Etwa ist zu klären, ▪ auf welcher Rechtsgrundlage die Parkgebühren erhoben werden, ▪ ob die Stellplätze bereits als notwendiger Parkraum den angrenzenden Einrichtungen wie Theater, Eissporthalle, Gastronomie und Veranstaltungshalle zugeordnet sind, ▪ ob öffentliche Fördermittel einer kommerziellen Bewirtschaftung entgegenstehen, ▪ ob die Mehrfachnutzung derselben Stellplätze zu Lasten der Besucher und Gewerbetreibenden geht und ▪ welche Auswirkungen die Gebührenpflicht auf den Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten haben wird. BSW-Kreisverband Herne – c/o Norbert Arndt – norbert.arndt@magenta.de – Mobil 0171 5 23 40 68
KONTEXT Pressedienst des BSW Herne Nr. 39/28.07.2026 „Die Verwaltung und Revierpark GmbH muss sämtliche Genehmigungen, Stellplatz- nachweise, Förderbedingungen sowie die geplante Gebührenregelung vollständig und transparent offenlegen. Aus unserer Sicht besteht Anlass, die gesamte Entwicklung sowohl rechtlich als auch politisch kritisch zu hinterfragen“, so Arndt. Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge Ein Bürgerpark mit rund einer Million Besucherinnen und Besuchern im Jahr ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Statt immer neue Gebühren einzuführen, müssen Stadt Herne und Regionalverband Ruhr ihrer Verantwortung gerecht werden und die Finanzierung dauerhaft sichern. Aus eigener Kraft kann dies allerdings nicht gelingen. Herner Ratsfraktionen müssen ihre Beziehungen nutzen Das BSW Herne fordert diesbezüglich eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Revierparks durch das Land Nordrhein-Westfalen, den Regionalverband Ruhr und die beteiligten Kommunen. Da sollten die Herner Ratsfraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN mal ihre Beziehungen nach Berlin und Düsseldorf spielen lassen. Die Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge darf nicht schleichend auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert werden, während Unsummen für Hochrüstung verpulvert werden. Norbert Arndt Stadtverordneter 2